Ab Montag, 13.12. 2021 bis Freitag, 14. Jänner 2022 gelten an österreichischen Schulen die Bestimmungen der Risikostufe 3 (hohes bis sehr hohes Risiko)
Schulbesuch
- Die Schule ist offen und der Stundenplan bleibt in Form eines Präsenzunterrichtes aufrecht.
- Für Eltern und Erziehungsberechtigte gibt es die Möglichkeit, ihre Kinder TAGEWEISE zuhause zu lassen. Es reicht eine Entschuldigung der Eltern aus, es ist kein ärztliches Attest erforderlich. STUNDENWEISE Absenzen sind nicht zulässig.
- Schüler/innen, die aufgrund des Wunsches der Eltern der Schule fernbleiben, können sich über die Stoffgebiete bei der zuständigen Lehrperson informieren. Es findet aber KEIN flächendeckendes Distance Learning statt, da der Unterricht grundsätzlich in Präsenz stattfindet.
- Die daheimgebliebenen Schüler/innen sind für die Erarbeitung des Lernstoffes selbst verantwortlich.
- Falls die technischen Voraussetzungen gegeben sind, können Schülerinnen und Schüler mit Einverständnis der jeweiligen Lehrperson am Unterricht virtuell teilnehmen.
- Leistungsfeststellungen (Schularbeiten, Tests …) finden wie geplant statt.
FFP2 Maske
- Verpflichtendes Tragen einer FFP2 Maske im gesamten Schulgebäude auch während des Unterrichts für alle Schüler/innen, Lehrer/innen und das Verwaltungspersonal
Sicherheitsphase
- Die Sicherheitsphase vom Schulbeginn wurde bis einschließlich 14.01.2022 verlängert.
- Das bedeutet Testpflicht für alle, insbesondere auch geimpfte/genese Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und Verwaltungspersonal.
- Ausnahme: Genesene sollten bis 90 Tage nach der Erkrankung keinen PCR Test machen (Gefahr eines falsch positiven Ergebnisses).
Testungen
- Alle Schüler/innen, die sich im Schulgebäude aufhalten, testen dreimal pro Woche, davon mindestens einmal mit PCR Test (montags PCR und Antigen-Test, donnerstags Antigentest)
- Wenn ein Schüler einer Klasse mittels PCR Test positiv getestet wird, werden alle Schüler/innen der Klasse an den auf die Feststellung folgenden 5 Schultagen zusätzlich mittels Antigen-Test in der Schule getestet.
- Treten in einer Klasse zwei PCR bestätigte Corona-Fälle innerhalb von 3 Tagen auf, wird die Klasse durch eine Verordnung der Bildungsdirektion in Abstimmung mit der Gesundheitsbehörde zeitlich auf 5 Kalendertage befristet auf Distance learning umgestellt. Die Schüler/innen der betroffenen Klasse erhalten in dieser Phase von der Schule drei Antigen-Schnelltests für die Kontrolle und sichere Rückkehr in den Präsenzunterricht.
- Für die Weihnachtsferien erhalten Schüler/innen drei Antigen-Tests von der Schule, um sich während der Ferien testen zu können. Die Bitte ergeht an alle Erziehungsberechtigten und Schüler/innen, dass sie sich für einen möglichst sicheren Schulstart nach den Weihnachtsferien am Tag vor Schulbeginn, also am 9. Jänner zuhause testen. Der 7. Jänner 2022 wird bundesweit für schulfrei erklärt.
Gespräche Erziehungsberechtigte (auch im Rahmen von Elternsprechtagen)
- Elternsprechtage sind digital durchzuführen.
- Im Einzelfall können Gespräche mit Erziehungsberechtigten unter Einhaltung der Regelungen für Externe (3-G-Regel, MNS) stattfinden.
Konferenzen und Treffen von schulpartnerschaftlichen Gremien
- Diese finden mittels digitaler Kommunikation statt.
Ein- und mehrtägige Schulveranstaltungen sowie schulbezogene Veranstaltungen (auch mit Übernachtung)
- Diese finden zurzeit nicht statt. (Details siehe Erlass vom 25.08.2021, Teil B, Abschnitt 1.6)
„Schulfremde“ Personen (Externe Personen)
- Unterrichtsangebote von und Kooperationen mit außerschulischen Einrichtungen und Personen sind untersagt.
- Ausnahmen unter Einhaltung der Hygienebestimmungen (3 G Nachweis, FFP2 Maske): Schulpsychologen, Schulsozialarbeiter, Jugendcoaches, Sprachassistenten, Studierende der Lehramtsstudien im Rahmen von praxismäßigem Unterricht
Schulraumüberlassung
- Diese ist zulässig, unter der Voraussetzung, dass kein Kontakt zwischen den externen Personen, den Schüler/inne/n und den Lehrpersonen erfolgt.
Musik
- Singen, wann immer es möglich ist, im Freien
- Musizieren mit Blasinstrumenten ausschließlich im Freien gem. § 29 (1).
Sport
- Bewegung und Sport, wann immer es möglich ist, im Freien
- Beim Unterricht in geschlossenen Räumen gilt ein erhöhter Sicherheitsabstand von 1 m gem. § 29(2) und das Tragen einer FFP2 Maske.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums!