Im Falle einer Wiederholung der letzten Schulstufe (8.Klasse) hat eine neue Themenfestlegung zu erfolgen!
Wurde die VWA negativ beurteilt, hat eine neue Themenfestlegung zu erfolgen. Das Ausbessern der VWA ist nicht vorgesehen!
Wurde die VWA vor der Wiederholung der 8. Klasse positv abgeschlossen, bleibt diese positive Beurteilung erhalten. Der Kandidat/ die Kandidatin muss das Prüfungsgebiet nicht wiederholen!
S-6.1a COVID-19 - Unterrichtsbezogene Förderangebote im Bereich der allgemein bildenden höheren Schulen im Schuljahr 2021/22
Allgemeine Projektbeschreibung:
Schülerinnen und Schüler der 9. Schulstufe und/oder Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen (inkl. Sonderformen) holen Lerndefizite in allgemeinbildenden und/oder fachtheoretischen Pflichtgegenständen, die im vergangenen Schuljahr durch die COVID-19-Pandemie entstanden sind, in Form eines zusätzlichen Stundenangebotes nach.
Diese Stunden können als Förderunterricht abgehalten werden. Schülerinnen und Schüler können je nach Bedarf diese Stunden besuchen. Darüber hinaus kann auch eine Gruppenteilung in einem allgemeinbildenden und/oder fachtheoretischen Pflichtgegenstand angeboten werden.
Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds als Teil der Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie finanziert.